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Fachwort
Deutschgemeinschaftlichen Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: gemei|ns|chaf|tlic|hen
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
Kte 917 So kam es , daß wie bei einem Baum , der aus einem von Gott gegebenen Keim wunderbar und vielfältig auf dem Acker des Herrn Zweige getrieben hat , verschiedene Gestalten des eremitischen oder gemeinschaftlichen Lebens und verschiedene Genossenschaften gewachsen sind , die Hilfsmittel sowohl zum Fortschritt ihrer Mitglieder , als auch zum Wohl des ganzen Leibes Christi vermehren ( LG 43 ) .
Kte 1482 Das Bußsakrament kann auch in einer gemeinschaftlichen Feier stattfinden , in der man sich gemeinsam auf das Bekenntnis vorbereitet und zusammen für die erhaltene Vergebung dankt . Hier werden das persönliche Sündenbekenntnis und die individuelle Absolution eingegliedert in einen Wortgottesdienst mit Lesungen und Homilie , gemeinsamer Gewissenserforschung , gemeinsamer Bitte um Vergebung , gemeinsamem Beten des Vaterunsers und gemeinsamer Danksagung . Eine solche gemeinschaftliche Feier bringt den kirchlichen Charakter der Buße klarer zum Ausdruck . Wie immer es gefeiert werden mag , das Bußsakrament bleibt stets seiner Natur nach eine liturgische und somit kirchliche und öffentliche Handlung [ Vgl . SC 26-27 ] .
Kte 2596 Die Psalmen sind das hervorragende Zeugnis des Gebetes im Alten Testament Sie haben zwei untrennbare Bestandteile einen persönlichen und einen gemeinschaftlichen . Die Psalmen erstrecken sich auf alle Zeiten der Geschichte sie gedenken der schon erfüllten Verheißungen Gottes und hoffen auf das Kommen des Messias .
BGB 733. 1 Aus dem Gesellschaftsvermögen sind zunächst die gemeinschaftlichen Schulden mit Einschluss derjenigen zu berichtigen , welche den Gläubigern gegenüber unter den Gesellschaftern geteilt sind oder für welche einem Gesellschafter die übrigen Gesellschafter als Schuldner haften . Ist eine Schuld noch nicht fällig oder ist sie streitig , so ist das zur Berichtigung Erforderliche zurückzubehalten .