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Fachwort
Deutschanteilsberechtigte Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: anteilsberechtigte
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 1503. 1 Mehrere anteilsberechtigte Abkömmlinge teilen die ihnen zufallende Hälfte des Gesamtguts nach dem Verhältnis der Anteile , zu denen sie im Falle der gesetzlichen Erbfolge als Erben des verstorbenen Ehegatten berufen sein würden , wenn dieser erst zur Zeit der Beendigung der fortgesetzten Gütergemeinschaft gestorben wäre .