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Fachwort
DeutschZubehöreigenschaft Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Zubehöreigenschaft
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 97. 2 Die vorübergehende Benutzung einer Sache für den wirtschaftlichen Zweck einer anderen begründet nicht die Zubehöreigenschaft . Die vorübergehende Trennung eines Zubehörstücks von der Hauptsache hebt die Zubehöreigenschaft nicht auf .
BGB 1122. 2 Zubehörstücke werden ohne Veräußerung von der Haftung frei , wenn die Zubehöreigenschaft innerhalb der Grenzen einer ordnungsmäßigen Wirtschaft vor der Beschlagnahme aufgehoben wird .