kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
Fachwort
Deutsch
Veräußerungsverbot
Grundwort
fehlt
Fachbebiet
fehlt
Trennung:
Veräußerungsverbot
Inhalt
fehlt
Status:
Worttyp
fehlt
§ 135 Gesetzliches Veräußerungsverbot
BGB 135. 1 Verstößt die Verfügung über einen Gegenstand gegen ein gesetzliches Veräußerungsverbot , das nur den Schutz bestimmter Personen bezweckt , so ist sie nur diesen Personen gegenüber unwirksam . Der rechtsgeschäftlichen Verfügung steht eine Verfügung gleich , die im Wege der Zwangsvollstreckung oder der Arrestvollziehung erfolgt .
§ 136 Behördliches Veräußerungsverbot
BGB 136 Ein Veräußerungsverbot , das von einem Gericht oder von einer anderen Behörde innerhalb ihrer Zuständigkeit erlassen wird , steht einem gesetzlichen Veräußerungsverbot der in § 135 bezeichneten Art gleich .