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Fachwort
DeutschVertragschließende Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Vertragschließende
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 1941. 2 Als Erbe ( Vertragserbe ) oder als Vermächtnisnehmer kann sowohl der andere Vertragschließende als ein Dritter bedacht werden .