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Sicherungshypothek
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Fachbebiet
fehlt
Trennung:
Sicherungshypothek
Inhalt
fehlt
Status:
Worttyp
fehlt
BGB 238. 2 Eine Forderung , für die eine Sicherungshypothek besteht , ist zur Sicherheitsleistung nicht geeignet .
§ 648 Sicherungshypothek des Bauunternehmers
BGB 648. 1 Der Unternehmer eines Bauwerks oder eines einzelnen Teiles eines Bauwerks kann für seine Forderungen aus dem Vertrag die Einräumung einer Sicherungshypothek an dem Baugrundstück des Bestellers verlangen . Ist das Werk noch nicht vollendet , so kann er die Einräumung der Sicherungshypothek für einen der geleisteten Arbeit entsprechenden Teil der Vergütung und für die in der Vergütung nicht inbegriffenen Auslagen verlangen .
BGB 648a. 4 Soweit der Unternehmer für seinen Vergütungsanspruch eine Sicherheit nach den Absätzen 1 oder 2 erlangt hat , ist der Anspruch auf Einräumung einer Sicherungshypothek nach § 648 Abs . 1 ausgeschlossen .