Fachwort |
|
|
Deutsch | Lebensverhältnisse | Grundwort | fehlt |
Fachbebiet | fehlt |
Trennung: | Lebensverhältnisse |
Inhalt | fehlt |
Status: | |
Worttyp | fehlt |
| Kte 1916 Die Mitarbeit aller an der Förderung des Gemeinwohls verlangt , wie jede ethische Verpflichtung , eine stets erneuerte Bekehrung der Mitglieder der Gesellschaft . Listige Betrügereien , durch die sich manche den Bestimmungen des Gesetzes und den sozialen Pflichten entziehen , sind entschieden zu verurteilen . Sie lassen sich mit den Forderungen der Gerechtigkeit nicht vereinbaren . Institutionen , die die menschlichen Lebensverhältnisse verbessern , sind zu fördern [ Vgl . GS 3O,1 ] . |
| BGB 1382. 1 Das Familiengericht stundet auf Antrag eine Ausgleichsforderung , soweit sie vom Schuldner nicht bestritten wird , wenn die sofortige Zahlung auch unter Berücksichtigung der Interessen des Gläubigers zur Unzeit erfolgen würde . Die sofortige Zahlung würde auch dann zur Unzeit erfolgen , wenn sie die Wohnverhältnisse oder sonstigen Lebensverhältnisse gemeinschaftlicher Kinder nachhaltig verschlechtern würde . |
| BGB 1568a. 1 Ein Ehegatte kann verlangen , dass ihm der andere Ehegatte anlässlich der Scheidung die Ehewohnung überlässt , wenn er auf deren Nutzung unter Berücksichtigung des Wohls der im Haushalt lebenden Kinder und der Lebensverhältnisse der Ehegatten in stärkerem Maße angewiesen ist als der andere Ehegatte oder die Überlassung aus anderen Gründen der Billigkeit entspricht . |
| BGB 1568b. 1 Jeder Ehegatte kann verlangen , dass ihm der andere Ehegatte anlässlich der Scheidung die im gemeinsamen Eigentum stehenden Haushaltsgegenstände überlässt und übereignet , wenn er auf deren Nutzung unter Berücksichtigung des Wohls der im Haushalt lebenden Kinder und der Lebensverhältnisse der Ehegatten in stärkerem Maße angewiesen ist als der andere Ehegatte oder dies aus anderen Gründen der Billigkeit entspricht . |
| |