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Fachwort
DeutschHerausgabeanspruch Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Herausgabeanspruch
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
§ 562b Selbsthilferecht , Herausgabeanspruch
§ 812 Herausgabeanspruch
§ 852 Herausgabeanspruch nach Eintritt der Verjährung
BGB 939. 1 Die Ersitzung ist gehemmt , wenn der Herausgabeanspruch gegen den Eigenbesitzer oder im Falle eines mittelbaren Eigenbesitzes gegen den Besitzer , der sein Recht zum Besitz von dem Eigenbesitzer ableitet , in einer nach den §§ 203 und 204 zur Hemmung der Verjährung geeigneten Weise geltend gemacht wird . Die Hemmung tritt jedoch nur zugunsten desjenigen ein , welcher sie herbeiführt .