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Fachwort
DeutschGeschäftsfähigkeit Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Geschäftsfähigkeit
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 8. 1 Wer geschäftsunfähig oder in der Geschäftsfähigkeit beschränkt ist , kann ohne den Willen seines gesetzlichen Vertreters einen Wohnsitz weder begründen noch aufheben .
Titel 1 Geschäftsfähigkeit
§ 106 Beschränkte Geschäftsfähigkeit Minderjähriger
BGB 106 Ein Minderjähriger , der das siebente Lebensjahr vollendet hat , ist nach Maßgabe der §§ 107 bis 113 in der Geschäftsfähigkeit beschränkt .