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Fachwort
DeutschFinanzinstrumenten Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Finanzinstrumenten
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 359a. 3 § 358 Abs . 2 , 4 und 5 sowie § 359 sind nicht anzuwenden auf Verbraucherdarlehensverträge , die der Finanzierung des Erwerbs von Finanzinstrumenten dienen .