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Fachwort
DeutschBürgschaftsvertrag Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Bürgschaftsvertrag
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 765. 1 Durch den Bürgschaftsvertrag verpflichtet sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten , für die Erfüllung der Verbindlichkeit des Dritten einzustehen .