Fachwort |
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Deutsch | Bodenbestandteilen | Grundwort | fehlt |
Fachbebiet | fehlt |
Trennung: | Bodenbestandteilen |
Inhalt | fehlt |
Status: | |
Worttyp | fehlt |
| BGB 99. 2 Früchte eines Rechts sind die Erträge , welche das Recht seiner Bestimmung gemäß gewährt , insbesondere bei einem Recht auf Gewinnung von Bodenbestandteilen die gewonnenen Bestandteile . |
| BGB 1037. 2 Der Nießbraucher eines Grundstücks darf neue Anlagen zur Gewinnung von Steinen , Kies , Sand , Lehm , Ton , Mergel , Torf und sonstigen Bodenbestandteilen errichten , sofern nicht die wirtschaftliche Bestimmung des Grundstücks dadurch wesentlich verändert wird . |
| BGB 1038. 2 Das Gleiche gilt , wenn ein Bergwerk oder eine andere auf Gewinnung von Bodenbestandteilen gerichtete Anlage Gegenstand des Nießbrauchs ist . |
| BGB 2123. 2 Das Gleiche gilt , wenn ein Bergwerk oder eine andere auf Gewinnung von Bodenbestandteilen gerichtete Anlage zur Erbschaft gehört . |
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