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Fachwort
DeutschBevollmächtigenden Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Bevollmächtigenden
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 167. 1 Die Erteilung der Vollmacht erfolgt durch Erklärung gegenüber dem zu Bevollmächtigenden oder dem Dritten , dem gegenüber die Vertretung stattfinden soll .