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Fachwort
DeutschBetragsobergrenzen Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Betragsobergrenzen
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 675k. 1 In Fällen , in denen die Zustimmung mittels eines Zahlungsauthentifizierungsinstruments erteilt wird , können der Zahler und der Zahlungsdienstleister Betragsobergrenzen für die Nutzung dieses Zahlungsauthentifizierungsinstruments vereinbaren .