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Fachwort
DeutschBefristungsgrundes Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Befristungsgrundes
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 575. 3 Tritt der Grund der Befristung erst später ein , so kann der Mieter eine Verlängerung des Mietverhältnisses um einen entsprechenden Zeitraum verlangen . Entfällt der Grund , so kann der Mieter eine Verlängerung auf unbestimmte Zeit verlangen . Die Beweislast für den Eintritt des Befristungsgrundes und die Dauer der Verzögerung trifft den Vermieter .