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Fachwort
Deutschunvorhergesehenen Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: unvorhergesehenen
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
§ 574c Weitere Fortsetzung des Mietverhältnisses bei unvorhergesehenen Umständen
GG 112 Überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben bedürfen der Zustimmung des Bundesministers der Finanzen . Sie darf nur im Falle eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnisses erteilt werden . Näheres kann durch Bundesgesetz bestimmt werden .