| Fachwort | 
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  | Deutsch | gesellschaftliche   |  Grundwort  | fehlt   | 
	| Fachbebiet | fehlt | 
    		Trennung:  | gesellschaftliche  | 
  	| Inhalt | fehlt | 
			Status:  |  | 
  | Worttyp  | fehlt | 
   | Kte 57 Die zugleich kosmische , gesellschaftliche und religiöse Ordnung der Vielzahl der Völker [ Vgl . Apg 17,26-27 ] , die von der göttlichen Vorsehung der Obhut der Engel anvertraut wurde [ Vgl . Din 4,19 ; 32,8 LXX. ] soll den Stolz einer gefallenen Menschheit dämpfen , die in einmütiger Schlechtigkeit [ Vgl . Weish 10,5 ] sich selbst zu einer Einheit in der Art von Babel [ Vgl . Gen 11,4-6. ] machen möchte . Doch infolge der Sünde [ Vgl . Röm 1,18-25. ]droht diese vorläufige Ordnung immer wieder in die heidnische Abwegigkeit der Vielgötterei und der Vergötzung des Volkes und seines Führers abzugleiten .   | 
 | Kte 1150 Zeichen des Bundes . Das auserwählte Volk erhält von Gott besondere Zeichen und Sinnbilder , die sein liturgisches Leben kennzeichnen . Es sind nicht mehr bloß feierliche Darstellungen der Kreisläufe im Kosmos und nicht bloß gesellschaftliche Gesten , sondern Zeichen des Bundes und Symbole der Großtaten Gottes für sein Volk . Zu diesen liturgischen Zeichen des Alten Bundes gehören die Beschneidung , die Salbung und Weihe der Könige und der Priester , die Handauflegung , die Opfer und vor allem das Pascha . Die Kirche erblickt in diesen Zeichen Vorzeichen der Sakramente des Neuen Bundes .   | 
 | Kte 1735 Die Anrechenbarkeit einer Tat und die Verantwortung für sie können durch Unkenntnis , Unachtsamkeit , Gewalt , Furcht , Gewohnheiten , übermäßige Affekte sowie weitere psychische oder gesellschaftliche Faktoren vermindert , ja sogar aufgehoben sein .   | 
 | Kte 1746 Unkenntnis Gewalt Furcht und weitere psychische oder gesellschaftliche Umstände können die Anrechenbarkeit einer Tat und die Verantwortung für sie vermindern oder aufheben .   | 
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