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Fachwort
Deutschentgegenstehender Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: entgegenstehender
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 679 Ein der Geschäftsführung entgegenstehender Wille des Geschäftsherrn kommt nicht in Betracht , wenn ohne die Geschäftsführung eine Pflicht des Geschäftsherrn , deren Erfüllung im öffentlichen Interesse liegt , oder eine gesetzliche Unterhaltspflicht des Geschäftsherrn nicht rechtzeitig erfüllt werden würde .