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Fachwort
Deutschaußerordentlicher Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: außerordentlicher
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 2250. 1 Wer sich an einem Ort aufhält , der infolge außerordentlicher Umstände dergestalt abgesperrt ist , dass die Errichtung eines Testaments vor einem Notar nicht möglich oder erheblich erschwert ist , kann das Testament in der durch § 2249 bestimmten Form oder durch mündliche Erklärung vor drei Zeugen errichten .