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Fachwort
DeutschVorausvermächtnis Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Vora|usverm|äch|tnis
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 2110. 2 Das Recht des Nacherben erstreckt sich im Zweifel nicht auf ein dem Vorerben zugewendetes Vorausvermächtnis .
§ 2150 Vorausvermächtnis
BGB 2150 Das einem Erben zugewendete Vermächtnis ( Vorausvermächtnis ) gilt als Vermächtnis auch insoweit , als der Erbe selbst beschwert ist .
BGB 2373 Ein Erbteil , der dem Verkäufer nach dem Abschluss des Kaufes durch Nacherbfolge oder infolge des Wegfalls eines Miterben anfällt , sowie ein dem Verkäufer zugewendetes Vorausvermächtnis ist im Zweifel nicht als mitverkauft anzusehen . Das Gleiche gilt von Familienpapieren und Familienbildern .