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Fachwort
DeutschVerkehrsangeboten Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Verkehrsangeboten
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
GG 87e. 4 Der Bund gewährleistet , daß dem Wohl der Allgemeinheit , insbesondere den Verkehrsbedürfnissen , beim Ausbau und Erhalt des Schienennetzes der Eisenbahnen des Bundes sowie bei deren Verkehrsangeboten auf diesem Schienennetz , soweit diese nicht den Schienenpersonennahverkehr betreffen , Rechnung getragen wird . Das Nähere wird durch Bundesgesetz geregelt .