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Fachwort
DeutschVerkaufsprospekts Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Verkaufsprospekts
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 356. 1 Das Widerrufsrecht nach § 355 kann , soweit dies ausdrücklich durch Gesetz zugelassen ist , beim Vertragsschluss auf Grund eines Verkaufsprospekts im Vertrag durch ein uneingeschränktes Rückgaberecht ersetzt werden . Voraussetzung ist , dass 1. im Verkaufsprospekt eine den Anforderungen des § 360 Abs . 2 entsprechende Belehrung über das Rückgaberecht enthalten ist und 2. der Verbraucher den Verkaufsprospekt in Abwesenheit des Unternehmers eingehend zur Kenntnis nehmen konnte .
BGB 507. 1 § 494 Abs . 1 bis 3 und 6 Satz 3 ist auf Teilzahlungsgeschäfte nicht anzuwenden . Gibt der Verbraucher sein Angebot zum Vertragsabschluss im Fernabsatz auf Grund eines Verkaufsprospekts oder eines vergleichbaren elektronischen Mediums ab , aus dem der Barzahlungspreis , der Sollzinssatz , der effektive Jahreszins , ein Tilgungsplan anhand beispielhafter Gesamtbeträge sowie die zu stellenden Sicherheiten und Versicherungen ersichtlich sind , ist auch § 492 Abs . 1 nicht anzuwenden , wenn der Unternehmer dem Verbraucher den Vertragsinhalt spätestens unverzüglich nach Vertragsabschluss in Textform mitteilt .