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Fachwort
DeutschVerfahrensordnung Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Ver|fahre|nso|rdn|ung
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
GG 137. 3 Die dem Bundesverfassungsgerichte gemäß Artikel 41 Absatz 2 zustehende Befugnis wird bis zu seiner Errichtung von dem Deutschen Obergericht für das Vereinigte Wirtschaftsgebiet wahrgenommen , das nach Maßgabe seiner Verfahrensordnung entscheidet .