Fachwort |
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Deutsch | Rückgabebelehrung | Grundwort | fehlt |
Fachbebiet | fehlt |
Trennung: | Rückgabebelehrung |
Inhalt | fehlt |
Status: | |
Worttyp | fehlt |
| § 360 Widerrufs - und Rückgabebelehrung |
| BGB 360. 2 Auf die Rückgabebelehrung ist Absatz 1 Satz 1 entsprechend anzuwenden . Sie muss Folgendes enthalten : 1. einen Hinweis auf das Recht zur Rückgabe , 2. einen Hinweis darauf , dass die Ausübung des Rückgaberechts keiner Begründung bedarf , 3. einen Hinweis darauf , dass das Rückgaberecht nur durch Rücksendung der Sache oder , wenn die Sache nicht als Paket versandt werden kann , durch Rücknahmeverlangen in Textform innerhalb der Rückgabefrist ausgeübt werden kann , 4. den Namen und die ladungsfähige Anschrift desjenigen , an den die Rückgabe zu erfolgen hat oder gegenüber dem das Rücknahmeverlangen zu erklären ist , und 5. einen Hinweis auf Dauer und Beginn der Rückgabefrist sowie darauf , dass zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Sache oder des Rücknahmeverlangens genügt . |
| BGB 360. 3 Die dem Verbraucher gemäß § 355 Abs . 3 Satz 1 mitzuteilende Widerrufsbelehrung genügt den Anforderungen des Absatzes 1 und den diesen ergänzenden Vorschriften dieses Gesetzes , wenn das Muster der Anlage 1 zum Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche in Textform verwendet wird . Die dem Verbraucher gemäß § 356 Abs . 2 Satz 2 in Verbindung mit § 355 Abs . 3 Satz 1 mitzuteilende Rückgabebelehrung genügt den Anforderungen des Absatzes 2 und den diesen ergänzenden Vorschriften dieses Gesetzes , wenn das Muster der Anlage 2 zum Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche in Textform verwendet wird . Der Unternehmer darf unter Beachtung von Absatz 1 Satz 1 in Format und Schriftgröße von den Mustern abweichen und Zusätze wie die Firma oder ein Kennzeichen des Unternehmers anbringen . |
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