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Fachwort
DeutschNichtberechtigten Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Nichtberechtigten
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 135. 2 Die Vorschriften zugunsten derjenigen , welche Rechte von einem Nichtberechtigten herleiten , finden entsprechende Anwendung .
BGB 161. 3 Die Vorschriften zugunsten derjenigen , welche Rechte von einem Nichtberechtigten herleiten , finden entsprechende Anwendung .
§ 185 Verfügung eines Nichtberechtigten
§ 816 Verfügung eines Nichtberechtigten