kopfgodoku.de
Listenanzeige
Fachwort
DeutschMietvorauszahlung Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Mietvorauszahlung
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 559a. 3 Ein Mieterdarlehen , eine Mietvorauszahlung oder eine von einem Dritten für den Mieter erbrachte Leistung für die baulichen Maßnahmen stehen einem Darlehen aus öffentlichen Haushalten gleich . Mittel der Finanzierungsinstitute des Bundes oder eines Landes gelten als Mittel aus öffentlichen Haushalten .