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Fachwort
DeutschLandpachtvertrags Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Landpachtvertrags
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 581. 2 Auf den Pachtvertrag mit Ausnahme des Landpachtvertrags sind , soweit sich nicht aus den §§ 582 bis 584b etwas anderes ergibt , die Vorschriften über den Mietvertrag entsprechend anzuwenden .
§ 585 Begriff des Landpachtvertrags
§ 585a Form des Landpachtvertrags
BGB 595a. 1 Soweit die Vertragsteile zur außerordentliche Kündigung eines Landpachtverhältnisses mit der gesetzlichen Frist berechtigt sind , steht ihnen dieses Recht auch nach Verlängerung des Landpachtverhältnisses oder Änderung des Landpachtvertrags zu .