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Fachwort
DeutschGewalttätigkeiten Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Gewalttätigkeiten
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
Kte 2187 Die Heiligung der Sonn - und Feiertage erfordert eine gemeinsame Anstrengung . Ein Christ soll sich hüten , einen anderen ohne Not zu etwas zu verpflichten , das ihn daran hindern würde , den Tag des Herrn zu feiern . Auch wenn Veranstaltungen ( z . B . sportlicher oder geselliger Art ) und gesellschaftliche Notwendigkeiten ( wie öffentliche Dienste ) von Einzelnen Sonntagsarbeit verlangen , soll sich doch jeder genügend Freizeit nehmen . Christen werden maßvoll und in Liebe darauf bedacht sein , die Auswüchse und Gewalttätigkeiten zu meiden , zu denen es manchmal bei Massenveranstaltungen kommt . Trotz aller wirtschaftlichen Zwänge sollen die Behörden für eine der Ruhe und dem Gottesdienst vorbehaltene Zeit ihrer Bürger sorgen . Die Arbeitgeber haben eine entsprechende Verpflichtung gegenüber ihren Angestellten .
Kte 2435 Streik ist sittlich berechtigt , wenn er ein unvermeidliches , ja notwendiges Mittel zu einem angemessenen Nutzen darstellt . Er wird sittlich unannehmbar , wenn er von Gewalttätigkeiten begleitet ist oder wenn man mit ihm Ziele verfolgt , die nicht direkt mit den Arbeitsbedingungen zusammenhängen oder die dem Gemeinwohl widersprechen .