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Fachwort
DeutschErsatzpflichtigen Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Ersatzpflichtigen
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 250 Der Gläubiger kann dem Ersatzpflichtigen zur Herstellung eine angemessene Frist mit der Erklärung bestimmen , dass er die Herstellung nach dem Ablauf der Frist ablehne . Nach dem Ablauf der Frist kann der Gläubiger den Ersatz in Geld verlangen , wenn nicht die Herstellung rechtzeitig erfolgt ; der Anspruch auf die Herstellung ist ausgeschlossen .
BGB 256 Wer zum Ersatz von Aufwendungen verpflichtet ist , hat den aufgewendeten Betrag oder , wenn andere Gegenstände als Geld aufgewendet worden sind , den als Ersatz ihres Wertes zu zahlenden Betrag von der Zeit der Aufwendung an zu verzinsen . Sind Aufwendungen auf einen Gegenstand gemacht worden , der dem Ersatzpflichtigen herauszugeben ist , so sind Zinsen für die Zeit , für welche dem Ersatzberechtigten die Nutzungen oder die Früchte des Gegenstands ohne Vergütung verbleiben , nicht zu entrichten .