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Fachwort
DeutschDarlehensentgelts Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Darlehensentgelts
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 607. 1 Durch den Sachdarlehensvertrag wird der Darlehensgeber verpflichtet , dem Darlehensnehmer eine vereinbarte vertretbare Sache zu überlassen . Der Darlehensnehmer ist zur Zahlung eines Darlehensentgelts und bei Fälligkeit zur Rückerstattung von Sachen gleicher Art , Güte und Menge verpflichtet .