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Deutsch
Bundesversammlung
Grundwort
fehlt
Fachbebiet
fehlt
Trennung:
Bundesversammlung
Inhalt
fehlt
Status:
Worttyp
fehlt
GG 54. 1 Der Bundespräsident wird ohne Aussprache von der Bundesversammlung gewählt . Wählbar ist jeder Deutsche , der das Wahlrecht zum Bundestage besitzt und das vierzigste Lebensjahr vollendet hat .
GG 54. 3 Die Bundesversammlung besteht aus den Mitgliedern des Bundestages und einer gleichen Anzahl von Mitgliedern , die von den Volksvertretungen der Länder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt werden .
GG 54. 4 Die Bundesversammlung tritt spätestens dreißig Tage vor Ablauf der Amtszeit des Bundespräsidenten , bei vorzeitiger Beendigung spätestens dreißig Tage nach diesem Zeitpunkt zusammen . Sie wird von dem Präsidenten des Bundestages einberufen .
GG 54. 6 Gewählt ist , wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder der Bundesversammlung erhält . Wird diese Mehrheit in zwei Wahlgängen von keinem Bewerber erreicht , so ist gewählt , wer in einem weiteren Wahlgang die meisten Stimmen auf sich vereinigt .