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Fachwort
DeutschAnschaffungspreis Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: An|schaf|fungsp|reis
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 506. 4 Die Vorschriften dieses Untertitels sind in dem in § 491 Abs . 2 und 3 bestimmten Umfang nicht anzuwenden . Soweit nach der Vertragsart ein Nettodarlehensbetrag ( § 491 Abs . 2 Nr . 1 ) nicht vorhanden ist , tritt an seine Stelle der Barzahlungspreis oder , wenn der Unternehmer den Gegenstand für den Verbraucher erworben hat , der Anschaffungspreis .