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Fachwort
Deutschzusammengebracht Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: zusammen|gebr|acht
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
0 zusammengebracht
BGB 1914 Ist durch öffentliche Sammlung Vermögen für einen vorübergehenden Zweck zusammengebracht worden , so kann zum Zwecke der Verwaltung und Verwendung des Vermögens ein Pfleger bestellt werden , wenn die zu der Verwaltung und Verwendung berufenen Personen weggefallen sind .
Ex 16,5 Wenn sie am sechsten Tag feststellen , was sie zusammengebracht haben , wird es doppelt so viel sein , wie sie sonst täglich gesammelt haben .