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Fachwort
Deutschwirtschaftlicher Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: wirtscha|ft|lic|her
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
Kte 1882 Manche Gesellschaften , so die Familie und der Staat , entsprechen unmittelbar der Natur des Menschen ; sie sind für ihn notwendig . Um die Beteiligung möglichst vieler am gesellschaftlichen Leben zu fördern , ist die Schaffung von Verbänden , Vereinigungen , Einrichtungen mit wirtschaftlicher , kultureller , unterhaltender , sportlicher , beruflicher und politischer Zielsetzung sowohl im nationalen Raum wie auf Weltebene ( MM 60 ) zu fördern . Diese Sozialisation gründet auch auf der natürlichen Neigung der Menschen , sich zusammenzuschließen , um Ziele zu erreichen , welche die Kräfte der Einzelnen übersteigen . Sie bringt die Anlagen der Person , insbesondere ihren Unternehmungsgeist und ihren Sinn für Verantwortung zur Entfaltung und hilft , ihre Rechte zu gewährleisten [ Vgl . GS 25,2 ; CA 12 ] .
Kte 2317 Ungerechtigkeiten , krasse Unterschiede in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht sowie Neid , Mißtrauen und Stolz , die unter den Menschen und den Nationen wüten , bedrohen unablässig den Frieden und führen zu Kriegen . Alles , was unternommen wird , um diese Übel [ Vgl . PP 53. ] zu besiegen , trägt zum Aufbau des Friedens und zur Vermeidung des Krieges bei . Insofern die Menschen Sünder sind , droht ihnen die Gefahr des Krieges , und sie wird ihnen drohen bis zur Ankunft Christi . Soweit aber die Menschen sich in Liebe vereinen und so die Sünde überwinden , überwinden sie auch die Gewaltsamkeit , bis sich einmal die Worte erfüllen : ‚Zu Pflügen schmieden sie ihre Schwerter um , zu Winzermessern ihre Lanzen . Kein Volk zückt mehr gegen das andere das Schwert . Das Kriegshandwerk gibt es nicht mehr‘ ( Jes 2,4 ) ( GS 78,6 ) .
Kte 2438 Verschiedene Ursachen religiöser , politischer , wirtschaftlicher und finanzieller Natur verleihen heute der sozialen Frage ein weltweites Ausmaß ( SRS 9 ) . Zwischen den Nationen , die politisch bereits voneinander abhängen , bedarf es der Solidarität . Sie ist noch unerläßlicher , wenn es darum geht , entarteten Mechanismen Einhalt zu gebieten , die Entwicklung der wirtschaftlich schwachen Länder behindern [ Vgl . SRS 17 ; 45 ] . Mißbräuchliche , wenn nicht gar wucherische Finanzsysteme [ Vgl . CA 35 ] , ungerechte Handelsbeziehungen zwischen den Nationen und der Rüstungswettlauf sind durch gemeinsame Anstrengungen zu ersetzen , um die Ressourcen für sittliche , kulturelle und wirtschaftliche Entwicklungsziele einsetzen zu können ; dabei wird man die Prioritäten und die Werteskalen . . . neu definieren müssen ( CA 28 ) .
GG 74. 1 Die konkurrierende Gesetzgebung erstreckt sich auf folgende Gebiete : 1. das bürgerliche Recht , das Strafrecht , die Gerichtsverfassung , das gerichtliche Verfahren ( ohne das Recht des Untersuchungshaftvollzugs ) , die Rechtsanwaltschaft , das Notariat und die Rechtsberatung ; 2. das Personenstandswesen ; 3. das Vereinsrecht ; 4. das Aufenthalts - und Niederlassungsrecht der Ausländer ; 4a. [ aufgehoben ] ; 5. [ aufgehoben ] ; 6. die Angelegenheiten der Flüchtlinge und Vertriebenen ; 7. die öffentliche Fürsorge ( ohne das Heimrecht ) ; 8. [ aufgehoben ] ; 9. die Kriegsschäden und die Wiedergutmachung ; 10. die Kriegsgräber und Gräber anderer Opfer des Krieges und Opfer von Gewaltherrschaft ; 11. das Recht der Wirtschaft ( Bergbau , Industrie , Energiewirtschaft , Handwerk , Gewerbe , Handel , Bank - und Börsenwesen , privatrechtliches Versicherungswesen ) ohne das Recht des Ladenschlusses , der Gaststätten , der Spielhallen , der Schaustellung von Personen , der Messen , der Ausstellungen und der Märkte ; 11a. [ aufgehoben ] ; 12. das Arbeitsrecht einschließlich der Betriebsverfassung , des Arbeitsschutzes und der Arbeitsvermittlung sowie die Sozialversicherung einschließlich der Arbeitslosenversicherung ; 13. die Regelung der Ausbildungsbeihilfen und die Förderung der wissenschaftlichen Forschung ; 14. das Recht der Enteignung , soweit sie auf den Sachgebieten der Artikel 73 und 74 in Betracht kommt ; 15. die Überführung von Grund und Boden , von Naturschätzen und Produktionsmitteln in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft ; 16. die Verhütung des Mißbrauchs wirtschaftlicher Machtstellung ; 17. die Förderung der land - und forstwirtschaftlichen Erzeugung ( ohne das Recht der Flurbereinigung ) , die Sicherung der Ernährung , die Ein - und Ausfuhr land - und forstwirtschaftlicher Erzeugnisse , die Hochsee - und Küstenfischerei und den Küstenschutz ; 18. den städtebaulichen Grundstücksverkehr , das Bodenrecht ( ohne das Recht der Erschließungsbeiträge ) und das Wohngeldrecht , das Altschuldenhilferecht , das Wohnungsbauprämienrecht , das Bergarbeiterwohnungsbaurecht und das Bergmannssiedlungsrecht ; 19. Maßnahmen gegen gemeingefährliche oder übertragbare Krankheiten bei Menschen und Tieren , Zulassung zu ärztlichen und anderen Heilberufen und zum Heilgewerbe , sowie das Recht des Apothekenwesens , der Arzneien , der Medizinprodukte , der Heilmittel , der Betäubungsmittel und der Gifte ; 19a. die wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser und die Regelung der Krankenhauspflegesätze ; 20. das Recht der Lebensmittel einschließlich der ihrer Gewinnung dienenden Tiere , das Recht der Genussmittel , Bedarfsgegenstände und Futtermittel sowie den Schutz beim Verkehr mit land - und forstwirtschaftlichem Saat - und Pflanzgut , den Schutz der Pflanzen gegen Krankheiten und Schädlinge sowie den Tierschutz ; 21. die Hochsee - und Küstenschiffahrt sowie die Seezeichen , die Binnenschiffahrt , den Wetterdienst , die Seewasserstraßen und die dem allgemeinen Verkehr dienenden Binnenwasserstraßen ; 22. den Straßenverkehr , das Kraftfahrwesen , den Bau und die Unterhaltung von Landstraßen für den Fernverkehr sowie die Erhebung und Verteilung von Gebühren oder Entgelten für die Benutzung öffentlicher Straßen mit Fahrzeugen ; 23. die Schienenbahnen , die nicht Eisenbahnen des Bundes sind , mit Ausnahme der Bergbahnen ; 24. die Abfallwirtschaft , die Luftreinhaltung und die Lärmbekämpfung ( ohne Schutz vor verhaltensbezogenem Lärm ) ; 25. die Staatshaftung ; 26. die medizinisch unterstützte Erzeugung menschlichen Lebens , die Untersuchung und die künstliche Veränderung von Erbinformationen sowie Regelungen zur Transplantation von Organen , Geweben und Zellen ; 27. die Statusrechte und - pflichten der Beamten der Länder , Gemeinden und anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie der Richter in den Ländern mit Ausnahme der Laufbahnen , Besoldung und Versorgung ; 28. das Jagdwesen ; 29. den Naturschutz und die Landschaftspflege ; 30. die Bodenverteilung ; 31. die Raumordnung ; 32. den Wasserhaushalt ; 33. die Hochschulzulassung und die Hochschulabschlüsse .