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Fachwort
Deutschwiederzuerlangen Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: wiederzu|er|lan|gen
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
Kte 1446 Christus hat das Bußsakrament für alle sündigen Glieder seiner Kirche eingesetzt , vor allem für jene , die nach der Taufe in schwere Sünde gefallen sind und so die Taufgnade verloren und die kirchliche Gemeinschaft verletzt haben . Ihnen bietet das Sakrament der Buße eine neue Möglichkeit , sich zu bekehren und die Gnade der Rechtfertigung wiederzuerlangen . Die Kirchenväter stellen dieses Sakrament dar als die zweite [ Rettungs]planke nach dem Schiffbruch des Verlusts der Gnade ( Tertullian , pæn . 4,2 ) [ Vgl . K . v . Trient : DS 1542 ] .
BGB 675y. 3 Ansprüche des Zahlungsdienstnutzers gegen seinen Zahlungsdienstleister nach Absatz 1 Satz 1 und 2 sowie Absatz 2 Satz 2 bestehen nicht , soweit der Zahlungsauftrag in Übereinstimmung mit der vom Zahlungsdienstnutzer angegebenen fehlerhaften Kundenkennung ausgeführt wurde . In diesem Fall kann der Zahler von seinem Zahlungsdienstleister jedoch verlangen , dass dieser sich im Rahmen seiner Möglichkeiten darum bemüht , den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen . Der Zahlungsdienstleister darf mit dem Zahlungsdienstnutzer im Zahlungsdiensterahmenvertrag für diese Wiederbeschaffung ein Entgelt vereinbaren .