Fachwort |
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Deutsch | wiederherstellen | Grundwort | fehlt |
Fachbebiet | fehlt |
Trennung: | wiederhe|rstel|len |
Inhalt | fehlt |
Status: | |
Worttyp | fehlt |
| vermannigfältigest |
| verwirtschaftetet |
| Bad Steben |
| Bad Tölz |
| Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen |
| Bad Tölz |
| Bad Windsheim |
| 18#flichtst |
| Bad Steben |
| Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim Landkreis |
| Bad Wörishofen |
| Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim Landkreis |
| Landkreis Erlangen-Höchstadt |
| Landkreis Erlangen-Höchstadt |
| Landkreis Erlangen-Höchstadt |
| Landkreis Tirschenreuth |
| Bischofsheim an der Rhön |
| Landkreis Tirschenreuth |
| Bad Windsheim |
| Bad Windsheim |
| Bad Windsheim |
| Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim Landkreis |
| Bad Wörishofen |
| Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim Landkreis |
| Landkreis Regen |
| Landkreis Regen |
| Landkreis Regen |
| Landkreis Straubing-Bogen |
| Landkreis Neumarkt in der Oberpfalz |
| Landkreis Straubing-Bogen |
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| Kte 1459 Viele Sünden fügen dem Nächsten Schaden zu . Man muß diesen , soweit möglich , wieder gutmachen ( z . B . Gestohlenes zurückgeben , den Ruf dessen , den man verleumdet hat , wiederherstellen , für Beleidigüngen Genugtuung leisten ) . Allein schon die Gerechtigkeit verlangt dies . Zudem aber verwundet und schwächt die Sünde den Sünder selbst sowie dessen Beziehungen zu Gott und zum Nächsten . Die Lossprechung nimmt die Sünde weg , behebt aber nicht alles Unrecht , das durch die Sünde verursacht wurde [ Vgl . K . v . Trient : DS 1712 ] . Nachdem der Sünder sich aus der Sünde erhoben hat , muß er noch die volle geistliche Gesundheit erlangen . Er muß noch etwas tun , um seine Sünden wiedergutzumachen : er muß auf geeignete Weise für seine Sünden Genugtuung leisten , sie sühnen . Diese Genugtuung wird auch Buße genannt . |
| Mt 17,11 Er gab zur Antwort : Ja , Elija kommt und er wird alles wiederherstellen . |
| Apg 15,16 Danach werde ich mich umwenden / und die zerfallene Hütte Davids wieder aufrichten ; / ich werde sie aus ihren Trümmern wieder aufrichten / und werde sie wiederherstellen , |
| BGB 1565. 1 Eine Ehe kann geschieden werden , wenn sie gescheitert ist . Die Ehe ist gescheitert , wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann , dass die Ehegatten sie wiederherstellen . |
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