| Fachwort |  |  | 
  | Deutsch | wahrheitswidrige | Grundwort | fehlt | 
	| Fachbebiet | fehlt | Trennung: | wahr|hei|ts|widr|ige | 
  	| Inhalt | fehlt | Status: |  | 
  | Worttyp | fehlt | 
  |  | Kte 2476 Falsches Zeugnis und Meineid . Eine wahrheitswidrige Aussage ist ganz besonders schwerwiegend , wenn sie öffentlich gemacht wird . Vor einem Gericht wird sie zu einem falschen Zeugnis [ Vgl . Spr 19,9 ] , unter Eid wird sie zu einem Meineid . Diese Handlungsweisen tragen dazu bei , daß Unschuldige verurteilt oder Schuldige entlastet werden oder die Strafe , welcher der Angeklagte verfällt [ Vgl . Spr 18,5 ] , verschärft wird . Sie beeinträchtigen schwerwiegend das Rechtswesen und die Gerechtigkeit des von den Richtern gefällten Urteils . | 
|  | Kte 2477 Die Rücksicht auf den guten Ruf eines Menschen verbietet jede Haltung und jedes Wort , die ihn ungerechterweise schädigen könnten [ Vgl . [ link ] CIC , can . 220 ] . Schuldig macht sich - des vermessenen Urteils , wer ohne ausreichende Beweise , und sei es auch nur stillschweigend , von einem Mitmenschen annimmt , er habe einen Fehltritt begangen ; - der üblen Nachrede , wer ohne objektiv gültigen Grund Fehler und Vergehen eines Mitmenschen gegenüber Personen aufdeckt , die nichts davon wissen [ Vgl . Sir 21,28. ] ; - der Verleumdung , wer durch wahrheitswidrige Aussagen dem guten Ruf anderer schadet und zu Fehlurteilen über sie Anlaß gibt . | 
|  | Kte 2485 Die Lüge ist ihrer Natur nach verwerflich . Sie ist eine Profanierung des Wortes , das dazu bestimmt ist , die Wahrheit , die man kennt , anderen mitzuteilen . Die bewußte Absicht , durch wahrheitswidrige Aussagen den Nächsten zu täuschen , verstößt gegen die Gerechtigkeit und die Liebe . Die Schuld ist noch größer , wenn Gefahr besteht , daß die Täuschungsabsicht für die Getäuschten schlimme Folgen hat . | 
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