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BGB 541 Setzt der Mieter einen vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache trotz einer Abmahnung des Vermieters fort , so kann dieser auf Unterlassung klagen .
BGB 590a Macht der Pächter von der Pachtsache einen vertragswidrigen Gebrauch und setzt er den Gebrauch ungeachtet einer Abmahnung des Verpächters fort , so kann der Verpächter auf Unterlassung klagen .
BGB 605 Der Verleiher kann die Leihe kündigen : 1. wenn er infolge eines nicht vorhergesehenen Umstandes der verliehenen Sache bedarf , 2. wenn der Entleiher einen vertragswidrigen Gebrauch von der Sache macht , insbesondere unbefugt den Gebrauch einem Dritten überlässt , oder die Sache durch Vernachlässigung der ihm obliegenden Sorgfalt erheblich gefährdet , 3. wenn der Entleiher stirbt .