Fachwort |
|
|
Deutsch | verantwortlicher | Grundwort | fehlt |
Fachbebiet | fehlt |
Trennung: | verantwortlicher |
Inhalt | fehlt |
Status: | |
Worttyp | fehlt |
| Kte 1632 Damit das Ja der Brautleute ein freier , verantwortlicher Akt ist und damit der Ehebund feste und dauerhafte menschliche und christliche Grundlagen hat , ist die Vorbereitung auf die Ehe höchst wichtig . Das Beispiel und die Erziehung durch Eltern und Familien bleiben die beste Vorbereitung . Die Seelsorger und die christliche Gemeinde als eine Familie Gottes spielen bei der Weitergabe der menschlichen und christlichen Werte der Ehe und der Familie eine unersetzliche Rolle [ Vgl . [ link ] CIC , can . 1063 ] , und zwar umsomehr , als in unserer Zeit viele junge Menschen das Zerbrechen von Ehen erleben müssen , so daß diese Vorbereitung nicht mehr genügend gewährleistet ist . Jugendliche sollen über die Würde , die Aufgaben und den Vollzug der ehelichen Liebe am besten im Kreis der Familie selbst rechtzeitig in geeigneter Weise unterrichtet werden , damit sie , an keusche Zucht gewöhnt , im entsprechenden Alter nach einer ehrenhaften Brautzeit in die Ehe eintreten können ( GS 49,3 ) . |
| Kte 2368 Ein besonderer Aspekt dieser Verantwortung betrifft die Empfängnisregelung . Aus berechtigten Gründen dürfen die Eheleute für Abstände zwischen den Geburten ihrer Kinder sorgen wollen . Es ist an ihnen , zu prüfen , ob ihr Wunsch nicht auf Egoismus beruht , sondern der angebrachten Großmut einer verantwortlichen Elternschaft entspricht . Außerdem werden sie ihr Verhalten nach den objektiven Maßstäben der Sittlichkeit regeln : Wo es sich um den Ausgleich zwischen ehelicher Liebe und verantwortlicher Weitergabe des Lebens handelt , hängt die sittliche Qualität der Handlungsweise nicht allein von der guten Absicht und Bewertung der Motive ab , sondern auch von objektiven Kriterien , die sich aus dem Wesen der menschlichen Person und ihrer Akte ergeben und die sowohl den vollen Sinn gegenseitiger Hingabe als auch den einer wirklich humanen Zeugung in wirklicher Liebe wahren . Das ist nicht möglich ohne aufrichtigen Willen zur Übung der Tugend ehelicher Keuschheit ( GS 51,3 ) . |
| Kte 2399 Die Empfängnisregelung stellt einen der Aspekte verantwortlicher Elternschaft dar Auch wenn die Absicht der beiden Gatten gut ist sind sie doch nicht berechtigt sich sittlich unzulässiger Mittel zu bedienen ( z B direkte Sterilisation oder Verhütungsmittel , ) . |
| |