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Fachwort
Deutschunveräußerlichen Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: unveräußerlichen
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
Kte 1907 Erstens setzt es die Achtung der Person als solcher voraus . Im Namen des Gemeinwohls sind die öffentlichen Gewalten verpflichtet , die unveräußerlichen Grundrechte der menschlichen Person zu achten . Die Gesellschaft muß jedem ihrer Glieder ermöglichen , seine Berufung zu verwirklichen . Insbesondere besteht das Gemeinwohl darin , daß man die natürlichen Freiheiten ausüben kann , die unerläßlich sind , um die Berufung als Mensch zu entfalten : das Recht zum Handeln nach der rechten Norm seines Gewissens , das Recht auf Schutz des Privatlebens und auf die rechte Freiheit , und zwar auch im religiösen Bereich ( GS 26,2 ) .
Kte 2273 Das unveräußerliche Recht jedes unschuldigen Menschen auf das 1930 Leben bildet ein grundlegendes Element der bürgerlichen Gesellschaft und ihrer Gesetzgebung . Die unveräußerlichen Rechte der Person müssen von der bürgerlichen Gesellschaft und von der staatlichen Macht anerkannt und geachtet werden : Diese Rechte des Menschen hängen weder von den einzelnen Individuen noch von den Eltern ab und stellen auch nicht ein Zugeständnis der Gesellschaft und des Staates dar . Sie gehören zur menschlichen Natur und wurzeln in der Person kraft des Schöpfungsaktes , aus dem sie ihren Ursprung genommen hat . Unter diese fundamentalen Rechte muß man in diesem Zusammenhang zählen : das Recht auf Leben und auf leibliche Unversehrtheit jedes menschlichen Wesens vom Augenblick der Empfängnis an bis zum Tod ( DnV 3 ) . In dem Augenblick , in dem ein positives Gesetz eine Kategorie von Menschen des Schutzes beraubt , den die bürgerliche Gesetzgebung ihnen gewähren muß , leugnet der Staat die Gleichheit aller vor dem Gesetz . Wenn die Staatsmacht sich nicht in den Dienst der Rechte jedes Bürgers stellt , und in besonderer Weise dessen , der am schwächsten ist , dann werden die Grundmauern des Rechtsstaates untergraben . . . Als Folge der Achtung und des Schutzes , die man dem Ungeborenen vom Augenblick 578 seiner Empfängnis an zusichern muß , muß das Gesetz die geeigneten Strafmaßnahmen für jede gewollte Verletzung seiner Rechte vorsehen ( DnV 3 ) .
Kte 2294 Die Meinung , die wissenschaftliche Forschung und ihre Anwendungen seien wertfrei , ist eine Illusion . Auch lassen sich die Kriterien für die Orientierung der Forschung weder einfach aus der technischen Wirksamkeit noch aus dem Nutzen ableiten , den sie für die einen zum Schaden der anderen haben kann , und erst recht nicht aus den herrschenden Ideologien . Wissenschaft und Technik erfordern ihrem inneren Sinn gemäß die unbedingte Achtung der sittlichen Grundwerte . Sie müssen im Dienst der menschlichen Person , ihrer unveräußerlichen Rechte , ihres wahren , ganzheitlichen Wohls stehen , wie das dem Plan und dem Willen Gottes entspricht .
Kte 2375 Forschungsarbeiten zur Behebung der Unfruchtbarkeit sind zu ermutigen , vorausgesetzt , daß sie im Dienst der menschlichen Person stehen , ihrer unveräußerlichen Rechte sowie ihres wahren und ganzheitlichen Wohls gemäß dem Plan und dem Willen Gottes ( DnV intr . 2 ) .