Fachwort |
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Deutsch | ungerechterweise | Grundwort | fehlt |
Fachbebiet | fehlt |
Trennung: | un|gere|chte|rweise |
Inhalt | fehlt |
Status: | |
Worttyp | fehlt |
| Kte 2155 Die Heiligkeit des Namens Gottes verlangt , daß man ihn nicht um belangloser Dinge willen benutzt . Man darf auch keinen Eid ablegen , wenn er aufgrund der Umstände als eine Billigung der Gewalt , die ihn ungerechterweise verlangt , verstanden werden könnte . Wenn der Eid von unrechtmäßigen staatlichen Autoritäten verlangt wird , darf er verweigert werden . Er muß verweigert werden , wenn er zu Zwecken verlangt wird , die der Menschenwürde oder der Gemeinschaft der Kirche widersprechen . |
| Kte 2386 Möglicherweise ist einer der beiden Gatten das unschuldige Opfer der durch das Zivilgesetz ausgesprochenen Scheidung . In diesem Fall vestößt er nicht gegen das sittliche Gebot . Es besteht ein beträchtlicher Unterschied zwischen dem Ehepartner , der sich redlich bemüht hat , dem Sakrament der Ehe treu zu bleiben , und ungerechterweise verlassen wird , und demjenigen , der durch ein schweres Vergehen eine kirchenrechtlich gültige Ehe zerstört [ Vgl . FC 84 ] . |
| Kte 2477 Die Rücksicht auf den guten Ruf eines Menschen verbietet jede Haltung und jedes Wort , die ihn ungerechterweise schädigen könnten [ Vgl . [ link ] CIC , can . 220 ] . Schuldig macht sich - des vermessenen Urteils , wer ohne ausreichende Beweise , und sei es auch nur stillschweigend , von einem Mitmenschen annimmt , er habe einen Fehltritt begangen ; - der üblen Nachrede , wer ohne objektiv gültigen Grund Fehler und Vergehen eines Mitmenschen gegenüber Personen aufdeckt , die nichts davon wissen [ Vgl . Sir 21,28. ] ; - der Verleumdung , wer durch wahrheitswidrige Aussagen dem guten Ruf anderer schadet und zu Fehlurteilen über sie Anlaß gibt . |
| Kte 2535 Das sinnliche Verlangen läßt uns angenehme Dinge ersehnen , die wir nicht haben . So verlangen wir z . B . nach Essen , wenn wir hungern , oder nach Wärme , wenn wir frieren . Diese Wünsche sind an sich gut , gehen aber oft über das vernünftige Maß hinaus und verleiten uns dazu , ungerechterweise nach etwas zu verlangen , das nicht uns , sondern einem anderen gehört oder zusteht . |
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