Fachwort |
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Deutsch | hervorgegangenen | Grundwort | fehlt |
Fachbebiet | fehlt |
Trennung: | he|rv|or|geg|an|genen |
Inhalt | fehlt |
Status: | |
Worttyp | fehlt |
| Kte 1400 Die aus der Reformation hervorgegangenen , von der katholischen Kirche getrennten kirchlichen Gemeinschaften haben vor allem wegen des Fehlens des Weihesakramentes die ursprüngliche und vollständige Wirklichkeit des eucharistischen Mysteriums nicht bewahrt ( UR 22 ) . Aus diesem Grund ist für die katholische Kirche die eucharistische Interkommunion mit diesen Gemeinschaften nicht möglich . Doch diese Gemeinschaften bekennen . . . bei der Gedächtnisfeier des Todes und der Auferstehung des Herrn im Heiligen Abendmahl , daß hier die lebendige Gemeinschaft mit Christus bezeichnet werde , und sie erwarten seine glorreiche Wiederkunft ( UR 22 ) . |
| Kte 1602 Die Heilige Schrift beginnt mit der Erschaffung des Mannes und der Frau nach dem Bilde Gottes [ Vgl . Gen 1,26-27 ] und schließt mit der Vision der Hochzeit des Lammes ( Offb 19,7:9 ) . Von ihren ersten bis zu den letzten Seiten spricht die Schrift von der Ehe und ihrem Mysterium , von ihrer Einsetzung und dem Sinn , den Gott ihr gegeben hat , von ihrem Ursprung und ihrem Ziel , von ihrer unterschiedlichen Verwirklichung im ganzen Verlauf der Heilsgeschichte , von ihren aus der Sünde hervorgegangenen Schwierigkeiten und von ihrer Erneuerung im Herrn ( 1 Kor 7,39 ) im Neuen Bund Christi und der Kirche [ Vgl . Eph 5,31-32 ] . |
| BGB 1316. 3 Bei Verstoß gegen die §§ 1304 , 1306 , 1307 sowie in den Fällen des § 1314 Abs . 2 Nr . 1 und 5 soll die zuständige Verwaltungsbehörde den Antrag stellen , wenn nicht die Aufhebung der Ehe für einen Ehegatten oder für die aus der Ehe hervorgegangenen Kinder eine so schwere Härte darstellen würde , dass die Aufrechterhaltung der Ehe ausnahmsweise geboten erscheint . |
| BGB 1568. 1 Die Ehe soll nicht geschieden werden , obwohl sie gescheitert ist , wenn und solange die Aufrechterhaltung der Ehe im Interesse der aus der Ehe hervorgegangenen minderjährigen Kinder aus besonderen Gründen ausnahmsweise notwendig ist oder wenn und solange die Scheidung für den Antragsgegner , der sie ablehnt , auf Grund außergewöhnlicher Umstände eine so schwere Härte darstellen würde , dass die Aufrechterhaltung der Ehe auch unter Berücksichtigung der Belange des Antragstellers ausnahmsweise geboten erscheint . |
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