Fachwort |
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Deutsch | gesundheitlichen | Grundwort | fehlt |
Fachbebiet | fehlt |
Trennung: | gesundheitlichen |
Inhalt | fehlt |
Status: | |
Worttyp | fehlt |
| BGB 1904. 1 Die Einwilligung des Betreuers in eine Untersuchung des Gesundheitszustands , eine Heilbehandlung oder einen ärztlichen Eingriff bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts , wenn die begründete Gefahr besteht , dass der Betreute auf Grund der Maßnahme stirbt oder einen schweren und länger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet . Ohne die Genehmigung darf die Maßnahme nur durchgeführt werden , wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist . |
| BGB 1904. 2 Die Nichteinwilligung oder der Widerruf der Einwilligung des Betreuers in eine Untersuchung des Gesundheitszustands , eine Heilbehandlung oder einen ärztlichen Eingriff bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts , wenn die Maßnahme medizinisch angezeigt ist und die begründete Gefahr besteht , dass der Betreute auf Grund des Unterbleibens oder des Abbruchs der Maßnahme stirbt oder einen schweren und länger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet . |
| BGB 1906. 1 Eine Unterbringung des Betreuten durch den Betreuer , die mit Freiheitsentziehung verbunden ist , ist nur zulässig , solange sie zum Wohl des Betreuten erforderlich ist , weil 1. auf Grund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung des Betreuten die Gefahr besteht , dass er sich selbst tötet oder erheblichen gesundheitlichen Schaden zufügt , oder 2. eine Untersuchung des Gesundheitszustands , eine Heilbehandlung oder ein ärztlicher Eingriff notwendig ist , ohne die Unterbringung des Betreuten nicht durchgeführt werden kann und der Betreute auf Grund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung die Notwendigkeit der Unterbringung nicht erkennen oder nicht nach dieser Einsicht handeln kann . |
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