Fachwort |
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Deutsch | ausschließlicher | Grundwort | fehlt |
Fachbebiet | fehlt |
Trennung: | ausschließlicher |
Inhalt | fehlt |
Status: | |
Worttyp | fehlt |
| BGB 312b. 1 Fernabsatzverträge sind Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen , einschließlich Finanzdienstleistungen , die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden , es sei denn , dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs - oder Dienstleistungssystems erfolgt . Finanzdienstleistungen im Sinne des Satzes 1 sind Bankdienstleistungen sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit einer Kreditgewährung , Versicherung , Altersversorgung von Einzelpersonen , Geldanlage oder Zahlung . |
| GG 23. 5 Soweit in einem Bereich ausschließlicher Zuständigkeiten des Bundes Interessen der Länder berührt sind oder soweit im übrigen der Bund das Recht zur Gesetzgebung hat , berücksichtigt die Bundesregierung die Stellungnahme des Bundesrates . Wenn im Schwerpunkt Gesetzgebungsbefugnisse der Länder , die Einrichtung ihrer Behörden oder ihre Verwaltungsverfahren betroffen sind , ist bei der Willensbildung des Bundes insoweit die Auffassung des Bundesrates maßgeblich zu berücksichtigen ; dabei ist die gesamtstaatliche Verantwortung des Bundes zu wahren . In Angelegenheiten , die zu Ausgabenerhöhungen oder Einnahmeminderungen für den Bund führen können , ist die Zustimmung der Bundesregierung erforderlich . |
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