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Fachwort
DeutschZustimmungsfrist Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Zustimmungsfrist
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 558b. 3 Ist der Klage ein Erhöhungsverlangen vorausgegangen , das den Anforderungen des § 558a nicht entspricht , so kann es der Vermieter im Rechtsstreit nachholen oder die Mängel des Erhöhungsverlangens beheben . Dem Mieter steht auch in diesem Fall die Zustimmungsfrist nach Absatz 2 Satz 1 zu .