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Fachwort
DeutschWirtschaftsplans Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Wirtschaftsplans
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 1038. 1 Ist ein Wald Gegenstand des Nießbrauchs , so kann sowohl der Eigentümer als der Nießbraucher verlangen , dass das Maß der Nutzung und die Art der wirtschaftlichen Behandlung durch einen Wirtschaftsplan festgestellt werden . Tritt eine erhebliche Änderung der Umstände ein , so kann jeder Teil eine entsprechende Änderung des Wirtschaftsplans verlangen . Die Kosten hat jeder Teil zur Hälfte zu tragen .
BGB 2123. 1 Gehört ein Wald zur Erbschaft , so kann sowohl der Vorerbe als der Nacherbe verlangen , dass das Maß der Nutzung und die Art der wirtschaftlichen Behandlung durch einen Wirtschaftsplan festgestellt werden . Tritt eine erhebliche Änderung der Umstände ein , so kann jeder Teil eine entsprechende Änderung des Wirtschaftsplans verlangen . Die Kosten fallen der Erbschaft zur Last .