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Fachwort
DeutschWiederkaufsrecht Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Wiederkaufsrecht
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 456. 1 Hat sich der Verkäufer in dem Kaufvertrag das Recht des Wiederkaufs vorbehalten , so kommt der Wiederkauf mit der Erklärung des Verkäufers gegenüber dem Käufer , dass er das Wiederkaufsrecht ausübe , zustande . Die Erklärung bedarf nicht der für den Kaufvertrag bestimmten Form .
BGB 461 Steht das Wiederkaufsrecht mehreren gemeinschaftlich zu , so kann es nur im Ganzen ausgeübt werden . Ist es für einen der Berechtigten erloschen oder übt einer von ihnen sein Recht nicht aus , so sind die übrigen berechtigt , das Wiederkaufsrecht im Ganzen auszuüben .
BGB 462 Das Wiederkaufsrecht kann bei Grundstücken nur bis zum Ablauf von 30 , bei anderen Gegenständen nur bis zum Ablauf von drei Jahren nach der Vereinbarung des Vorbehalts ausgeübt werden . Ist für die Ausübung eine Frist bestimmt , so tritt diese an die Stelle der gesetzlichen Frist .