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Fachwort
DeutschWiedergutmachung Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Wiedergutmachung
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
Kte Ebenfalls sittlich verwerflich sind : Spekulation , durch die man Preise für Güter künstlich steigert oder senkt , um daraus zum Schaden anderer Gewinn zu ziehen ; Korruption , durch die man Verantwortliche dazu verführt , entgegen den Rechtsbestimmungen zu entscheiden ; Aneignung und private Verwendung des Gesellschaftseigentums eines Unternehmens ; schlechte Ausführung von Arbeiten , Steuerhinterziehung , Fälschung von Schecks und Rechnungen , überhöhte Ausgaben und Verschwendung . Privates oder öffentliches Eigentum mutwillig zu beschädigen verstößt gegen das moralische Gesetz und verlangt Wiedergutmachung .
Kte 2412 Im Sinne der ausgleichenden Gerechtigkeit fordert die Verpflichtung zur Wiedergutmachung einer begangenen Ungerechtigkeit , daß man das entwendete Gut dem Eigentümer zurückgibt .
Kte Jesus lobt Zachäus für sein Versprechen : Wenn ich von jemand zu viel gefordert habe , gebe ich ihm das Vierfache zurück ( Lk 19,8 ) . Wer sich direkt oder indirekt fremdes Gut angeeignet hat , ist verpflichtet , es zurückzugeben oder , falls es nicht mehr vorhanden ist , den Gegenwert bar oder in Naturalien zurückzuzahlen sowie die Zinsen und den Nutzen zu vergüten , die sein Eigentümer rechtmäßig daraus gewonnen hätte . Wer in irgendeiner Weise an einem Diebstahl beteiligt war oder in dessen Kenntnis daraus Nutzen gezogen hat , z . B . wer ihn befohlen oder daran mitgewirkt oder ihn gedeckt hat , ist entsprechend seiner Verantwortung und seinem Profit ebenfalls zur Wiedergutmachung verpflichtet .
Kte 2454 Jede Weise fremdes Gut entgegen der Gerechtigkeit an sich zu nehmen und zu gebrauchen verstoßt gegen das siebte Gebot . Die begangene Ungerechtigkeit erfordert Wiedergutmachung . Die ausgleichende Gerechtigkeit verlangt , das gestohlene Gut zurückzugeben .