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Fachwort
DeutschWeihesakramentes Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Weih|esakram|entes
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
Kte 1400 Die aus der Reformation hervorgegangenen , von der katholischen Kirche getrennten kirchlichen Gemeinschaften haben vor allem wegen des Fehlens des Weihesakramentes die ursprüngliche und vollständige Wirklichkeit des eucharistischen Mysteriums nicht bewahrt ( UR 22 ) . Aus diesem Grund ist für die katholische Kirche die eucharistische Interkommunion mit diesen Gemeinschaften nicht möglich . Doch diese Gemeinschaften bekennen . . . bei der Gedächtnisfeier des Todes und der Auferstehung des Herrn im Heiligen Abendmahl , daß hier die lebendige Gemeinschaft mit Christus bezeichnet werde , und sie erwarten seine glorreiche Wiederkunft ( UR 22 ) .
Kte 1548 Christus selbst ist im kirchlichen Dienst des geweihten Priesters in seiner Kirche zugegen als Haupt seines Leibes , Hirt seiner Herde , Hoherpriester des Erlösungsopfers und Lehrer der Wahrheit . Die Kirche bringt dies zum Ausdruck , indem sie sagt , daß der Priester kraft des Weihesakramentes in der Person Christi des Hauptes [ in persona Christi capitis [ Vgl . Offb 5,9-10 ; 1 Petr 2,59 ] handelt . Es ist der gleiche Priester , Christus Jesus , dessen heilige Person sein berufener Diener vertritt . Durch die Priesterweihe dem Hohenpriester angeglichen , besitzt er die Vollmacht , in der Kraft und an Stelle der Person Christi selbst zu handeln [ virtute ac persona ipsius Christi [ Vgl . LG 10 ; 28 ; SC 33 ; CD 11 ; P02 ; 6 ] ( Pius XII. , Enz . Mediator Dei ) . Christus ist die Quelle jeglichen Priestertums ; denn der Priester des [ Alten ] Gesetzes war sein Bild . Der Priester des Neuen Bundes aber handelt in der Person Christi ( Thomas v . A. , s . th . 3,22,4 ) .
IV Die Feier des Weihesakramentes
Kte 1573 Der wesentliche Ritus des Weihesakramentes besteht bei allen drei Stufen darin , daß der Bischof die Hände auf das Haupt des zu Weihenden legt und im jeweiligen Weihegebet von Gott die Ausgießung des Heiligen Geistes und der besonderen Gnadengaben für den Dienst erfleht , zu dem der Kandidat geweiht wird [ Vgl . Pius XII. , Ap . Konst . Sacramentum Ordinis : DS 3858 ] .