kopfgodoku.de
Listenanzeige
Fachwort
DeutschVervielfältigung Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Vervielfältigung
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 793. 2 Die Gültigkeit der Unterzeichnung kann durch eine in die Urkunde aufgenommene Bestimmung von der Beobachtung einer besonderen Form abhängig gemacht werden . Zur Unterzeichnung genügt eine im Wege der mechanischen Vervielfältigung hergestellte Namensunterschrift .